27.03.2014

Firma muss Fahrtkosten für Vorstellungsgespräch übernehmen

Unternehmen müssen grundsätzlich die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch übernehmen, soweit die Übernahme der Kosten nicht bereits bei Einladung des Bewerbers ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Die Richter des ArbG Frankfurt sprachen damit einem erfolglosen Stellenbewerber 120 Euro Benzinkosten zu. Der im bayerischen Fürth wohnende Mann hatte sich als Vertriebsleiter bei einem Frankfurter Bauunternehmen beworben. Auf Einladung der Firma fuhr er zu einem Vorstellungsgespräch in die rund 200 Kilometer entfernte Stadt. Nach dem Gespräch bekam er jedoch eine Absage. Von der Firma verlangte er daraufhin eine Benzin- und Telefonkostenpauschale sowie einen Verpflegungszuschuss.

Laut Urteil steht dem Stellenbewerber zumindest ein Benzinkostenersatz zu. Die Firma habe in ihrer Einladung die Übernahme der Kosten schließlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Die Übernahme von Verpflegungs- und nicht näher nachgewiesenen Telefonkosten sei dagegen nicht erforderlich, so der Gerichtsvorsitzende.

ArbG Frankfurt/M. - 7 Ca 6251/02