Zum 01.01.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von derzeit 1.000,00 €...

Das Bundesverfassungsgericht entschied durch Beschluss vom 15.10.2014, dass die Bestrafung von Eltern, die ihr Kind dauerhaft von der Schulpflicht abhalten, verfassungsgemäß ist (Az.: 2 BvR 920/14).

Mit Beschluss vom 12.02.2014 (XII ZB 607/12) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Elternteil auch dann gegenüber seinen volljährigen Kindern einen Anspruch auf Elternunterhalt hat, wenn dieser Elternteil den Kontakt zu seinen Kindern einseitig abgebrochen hat.

Der BGH entschied mit Urteilvom 09.11.2011 Az: XII ZR 136/09, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat.

Beginnen unterhaltsberechtigte Studenten infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung eine Ausbildung verzögert, verlieren sie dadurch nicht den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber den Eltern.
Das gilt jedenfalls insoweit, als sie ihre Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit - aufnehmen.Studenten mit Kindern haben längeren Unterhaltsanspruch gegenüber eigenen Eltern,[nbsp]BGH 29.6.2011, XII ZR 127/09.

Nach einem Urteil des BGH vom 15.06.2011 (Az.: XII ZR 94/09) muss ein geschiedener Ehegatte, auch wenn er das gemeinsame Kind allein betreut, nach dem dritten Lebensjahr des Kindes grundsätzlich Vollzeit arbeiten gehen. Der Erwerbsobliegenheit in Vollzeit können nur Gründe entgegengehalten werden, aus denen sich ergibt, dass die Betreuung des Kindes ein solches Tätigsein nicht zulässt oder die Vollzeittätigkeit anderweitig nicht zumutbar ist.

In einem Beschluss vom 28.03.2011 hat sich das OLG Frankfurt zu den Voraussetzungen und Gründen einer Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil und den Wechsel des Kindes zu diesem Elternteil geäußert Az.: 2 UF 109/10.

Wird ein Unterhaltsberechtigter volljährig, so besteht grundsätzlich die Unterhaltspflicht fort, solange der Berechtigte noch nicht die erste Berufsausbildung beendet hat. Hat bisher nur ein Elternteil gezahlt, so ist nach Eintritt der Volljährigkeit die Leistungsfähigkeit beider Eltern zu prüfen und unter Umständen eine Verteilung der Unterhaltszahlungen auf beide vorzunehmen. Beschluss des OLG Bremen vom 29.06.2011, Az.: 4 WF 51/11

Für das Bestehen ehebedingter Nachteile kommt es vor allem darauf an, ob aus der tatsächlichen, nicht notwendig einvernehmlichen Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung Erwerbsnachteile entstanden sind.

Gab der unterhaltsberechtigte Ehegatte während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft seinen Arbeitsplatz auf, ist es jedenfalls grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht, so dass daraus entstandene Erwerbsnachteile ehebedingt sind. Etwas anderes gilt, wenn die Aufgabe (oder der Verlust) der Arbeitsstelle ausschließlich auf Gründen beruhte, die außerhalb der Ehegestaltung liegen, entschied der BGH mit Urteil vom 16.02.2011 Az: XII ZR 108/09.

Durch die Entscheidung des BVerfG vom 21.07.2010 Az:[nbsp]1 BvR 420/09 kann auch der nichtverheiratete Vater die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts oder eines Teiles davon beanspruchen, wenn es dem Kindeswohl dient.

Der Goodwill einer freiberuflichen Praxis kann bei der Berechnung des Zugewinns im Endvermögen angesetzt werden. Da er unter Ausschluss des Unternehmerlohns ermittelt wird, stellt er einen reinen immateriellen Vermögenswert dar und führt nicht zur Doppelverwertung des Einkommens im Güterrecht und bei der Unterhaltsberechnung, wie der BGH mit Urteil vom 09.02.2011 Az: XII ZR 40/09 entschied.

Sofern für die Wahrnehmung des Umgangsrechts besondere Kosten anfallen, stellt sich die Frage, ob der Umgangsberechtigte diese allein zu tragen hat oder ob die Kosten bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden können. Mit dieser Frage hatte sich das Thüringer Oberlandesgericht und das LSG Rheinland-Pfalz zu befassen.

Eine besondere Problematik entsteht immer dann, wenn nach der Trennung der betreuende Elternteil an einen weit entfernten Ort umziehen will und dadurch dem nicht betreuenden Elternteil das Umgangsrecht erheblich erschwert wird. Meist ist dann gewollt, dem Umzugswilligen den Umzug zu untersagen.

Nachdem eine Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen immer neue Kriterien herangezogen haben, hat der BGH (Beschluss vom 28.04.2010, XII ZB 81/09) nunmehr den Blick wieder auf den entscheidenden Gesichtspunkt gelenkt, das Kindeswohl!

Wie das OLG Hamm mit Urteil vom 13.01.2011 zum Az.: I-18 U 88/10 entschied, ist eine im Rahmen einer Eheschließung von Angehörigen yezidischen Glaubens getroffene Brautgeldabrede, die eine Geldzahlung als Voraussetzung für die Eheschließung vorsieht, nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, da sie die Freiheit der Eheschließung und die Menschenwürde verletzt.

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 25.11.2010 zum Az.: II-X BF 240/10 entschieden: Ein getrennt lebender Ehegatte hat keinen rechtlichen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit einem beim anderen Ehegatten lebenden Hund, der während der Ehezeit angeschafft wurde. Insbesondere können die Regelungen über das Umgangsrecht von Kindern nicht entsprechend angewendet werden. Denn bei diesen Bestimmungen geht es in erster Linie um das Kindeswohl und nicht um die emotionalen Bedürfnisse des anderen Ehegatten.

Im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist es einem juristischen Laien unter Umständen nicht von vornherein bekannt, welchen Vortrag es für seine beabsichtigte Rechtsverteidigung im Hinblick auf die hier strengen Beweisanforderungen bedarf. Jedenfalls begründet sich die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage aus dem Umstand, dass ein rechtsmedizinisches Fachgutachten eingeholt wird und eine den Laien regelmäßig überfordernde Auswertung dieses Gutachtens erforderlich ist. Daher ist ihm auf seinen Antrag hin ein Rechtsanwalt bei-zuordnen, entschied das OLG Schleswig mit Beschluss vom 23.10.2010 zum Az: 13 WF 134/10.

Der BGH hat am 06.02.2008 Az: XII ZR 14/06 entschieden, dass bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens sowohl auf Seiten des Unterhaltspflichtigen, als auch des Unterhaltsschuldners grundsätzlich zu berücksichtigen sind, unabhängig davon, wann sie eintreten und ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt.

Das OLG Hamburg hatte mit Beschluss vom 22.05.2008 Az: 10 UF 45/07 über einen Antrag zu entscheiden, mit dem die in Deutschland geborene Antragstellerin das alleinige Sorgerecht für ihren gemeinsamen Sohn mit dem Antragsgegner aus Guinea zugesprochen haben wollte.

Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen zur Frage des Kindergartenbeitrages im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen geäußert.

Nach § 1570 BGB besteht ein sog. „Basisunterhaltsanspruch“ des geschiedenen Ehegatten wegen Kinderbetreuung für mindestens 3 Jahre nach der Geburt des Kindes. In diesem Zeitraum kann sich der betreuende Elternteil frei entscheiden, ob er vorhandene Betreuungsmöglichkeiten nutzt oder das Kind selbst betreut.

Lügen im Verlaufe eines Zivilprozesses ist als Betrug oder versuchter Prozeßbetrug strafbar. Dass es sich darüber hinaus auch nicht "lohnt" musste eine Frau im Verfahren des OLG Koblenz zum Az.: 11 UF 402/98, Urteil vom 11.06.1999 erfahren.

Der BGH entschied mit Urteil vom 17.09.2008 Az.: XII ZR 72/06, dass der aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen resultierende Splittingvorteil sowohl bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder gemäß § 1610 Abs. 1 BGB als auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen im Sinne von § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen ist, soweit er auf seinem alleinigen Einkommen beruht.

Der Bundesgerichtshof hatte mit der Entscheidung vom 16.04.2008 über die Frage des Rückzahlungsanspruches eines vermeintlichen Vaters gegen den tatsächlichen erzeuger zu entscheiden.

Das OLG Rostock hatte mit der Entscheidung vom 24.06.2008 Az.: 10 WF 36/08 über die Frage der Fortgewährung von Unterhalt während einer Weiterbildungsmaßnahme nach Abschluss der Erstausbildung zu entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Grundsatzentscheidung (Beschluss vom 18.12.2003, AZ: 1 BVR 1140/03) zu entscheiden, ob die in ständiger Rechtsprechung der Familiengerichte praktizierte Übung, dass auch nach rechtskräftiger Scheidung das gemeinsame elterliche Sorgerecht beider Elternteile aufrecht erhalten werden soll,[nbsp] uneingeschränkt Geltung haben kann.

Ein Kind, das von seinem Erzeuger nur die Mobilfunknummer kennt, hat einen Auskunftsanspruch auf Nennung des Anschlussinhabers durch das betreffende Telefonunternehmen.

Wie das OLG München am 01.08.2011 zu dem Aktenzeichen 12 UF 161/11 bestätigte, stellt ein Weinvorrat dann keinen Haushaltsgegenstand dar, wenn er nicht der gemeinsamen Lebensführung dient, sondern es sich hierbei, ähnlich wie bei einer Briefmarkensammlung, um ein Hobby eines der beiden Ehepartner handelt.