Eine Waschküche ist für eine Eigentümerversammlung kein geeigneter Ort. Insbesondere, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zur Waschküche nicht problemlos ist. Dort gefasste Beschlüsse der...
Der Bundesgerichtshof hatte in einer Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Eigentümer mit Urteil vom 10.07.2015 zum Az. V ZR 169/14 zu entscheiden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Teileigentümerin...
Das Landgericht München I entschied mit Urteil vom 15.09.2014 zum Az. 1 S 1836/13 WEG, dass es durch die übrigen Eigentümer grundsätzlich hinzunehmen sei, wenn ein Miteigentümer an seinem Balkon Blumenkästen an der...
Wie das Amtsgericht München mit Urteil vom 26.06.2014 zum Az. 483 C 2983/14 WEG entschied, darf ein im Teilungsvertrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft als „Laden" ausgewiesener Geschäftsraum nicht als Gaststätte genutzt...
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 27.02.2015 zum Az. XV ZR 114/14, dass die Bestellung einer Person zum Verwalter nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wenn in der Versammlung, in welcher der Verwalter bestellt wird, auch...

Ein Mehrheitsbeschluss, der die Haltung von Hunden- und Katzen innerhalb einer Wohnanlage verbietet und lediglich schon vorhandene Tiere von dieser Regelung ausnimmt, ist nicht unwirksam. So hat das OLG Frankfurt am 17.01.2011 (Aktenzeichen 20 W 500/08) entschieden.

Regelmäßig sind Bauträger bemüht, die Verlängerung der Mängelhaftung am Gemeinschaftseigentum zu vermeiden. Eine derartige Verlängerung entsteht häufig durch so genannte „Nachzügler".Das OLG Dresden hat hierzu eine für Bauträger und Käufer gleichermaßen wichtige Entscheidung mit Urteil vom 08.01.2010 zum Az.: 1 U 1371/09 gefällt.

Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.02.2012 zum Az.: V ZR 66/10 entschied, steht jedem Wohnungseigentümer ein Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und Erläuterung der Jahresabrechnung bzw. des Wirtschaftsplanes durch den Verwalter zur Seite.

Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.07.2013 feststellte, stellt es keinen Ladungsmangel einer Wohnungseigentümerversammlung dar, wenn ein Wohnungseigentümer seine ladungsfähige Anschrift nicht oder falsch dem WEG-Verwalter mitteilt und aus diesem Grund seine Ladung zur Eigentümerversammlung ohne Verschulden der Verwaltung misslingt.

Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.10.2013 zum Az.: V ZR 212/12 entschied, handelt es sich bei Wohnungseingangstüren immer um Gemeinschaftseigentum.

Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.07.2012 zum Aktenzeichen V ZR 254/11 entschied, ist ein Widerruf einer einmal abgegebenen Stimme eines Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung nicht möglich.