12.03.2014

Erbensuche

Im Rahmen der Erbensuche wird in ungeklärten Nachlassangelegenheiten sowie offenen Vermögensfragen für eigene Mandanten, aber auch Nachlasspfleger, Rechtspfleger, Notare und Testamentsvollstrecker recherchiert.

Das Gericht hat sich mit der Frage befasst, ob nach dem Tod des (Ex-)Ehemannes die geschiedene Ehefrau oder die zweite Ehefrau bezugsberechtigt aus einer Lebensversicherung sind.

Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches in der Wohlverhaltensperiode stellt nach einem Beschluss des BGH keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners nach der Insolvenzordnung dar (BGH Beschluss vom 25.06.2009 zum Aktenzeichen IX ZB 196/08).

Wird einem Erben über die Erbfolge hinaus eine Pflicht gegenüber einem Darlehensgeber auferlegt, stellt dies eine unzulässige Vereinbarung zu Lasten Dritter dar. Ist eine solche Vereinbarung zudem noch formunwirksam, kann dies zur Unwirksamkeit der gesamten Darlehensvereinbarung führen (OLG Brandenburg Urteil vom 19.02.2010, Az.: 4 U 78/09).