Das Oberlandesgericht München entschied mit Urteil vom 24.07.2014 zum Az.: 10 U 3566/14, dass für den Fall, dass der Teilkaskoversicherer ihm zur Laborprobe übersandte Wildhaare nach der Laborprobe vernichtet und dass ihm...
Wie das Amtsgericht München mit Urteil vom 04.09.2012, Aktenzeichen 333 C 4271/12 erneut bestätigte, darf ein Kfz-Haftpflichtversicherer einen Schadenersatzanspruch, der sich gegen einen bei ihm Versicherten richtet, auch ohne dessen Einwilligung...

In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 07.05.2014 (AZ: IV ZR 76/11) hat dieser entschieden, dass bei Lebensversicherungsverträgen, die nach dem sog. Policenmodell geschlossen worden sind, ein Widerruf des Versicherungsvertrags oft noch nach mehreren Jahren möglich ist.

Der Nachweis konkreter Tatsachen, die das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweisen, obliegt dem Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer hat hier den Vollbeweis zu führen, entschied das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 10.06.2008 zum Az.: 4 U 58/07.

Meldet der Versicherungsnehmer einen Unfall seinem Unfallversicherer verspätet, kann bereits dies zur Leistungsfreiheit auf Grund Verletzung der Aufklärungsobliegenheit führen. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 21.12.2007 zum Az.: 20 U 167/07 entschieden und die Entscheidung ferner damit begründet, dass es auch an einer fristgemäßen ärztlichen Feststellung des Versicherungsnehmers fehle.

Ein Versicherungsnehmer befindet sich nach der Ansicht des OLG Hamm - bezogen auf die Hausratversicherung - regelmäßig in einer schwierigen Situation, wenn die alte Wohnung noch besteht, die neue aber noch nicht bezogen ist. Das Gericht hat dem Rechnung getragen und mit Urteil vom 07.09.2007 zum Az.: 20 U 54/07 zu Gunsten des Versicherungsnehmers klar gestellt, dass Sachen des täglichen Gebrauchs, die sich nur zufällig außerhalb der alten bzw. neuen Wohnung befunden haben, beispielsweise im Auto oder bei Verwandten, versichert sind.

Wie das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 28.09.2007 zum Az.: 281 C 15020/07 entschied, muss ein Versicherungsnehmer der Versicherung erst Gelegenheit geben, den beschädigten Gegenstand zu begutachten, bevor er ihn reparieren lässt. Ansonsten muss die Versicherung nicht bezahlen.

Der BGH hatte über das Leistungskürzungsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles während einer Trunkenheitsfahrt zu entscheiden.

Das LSG Mainz (Az: L 5 U 240/10) hat entschieden, dass für eine Person, die lediglich eine Universitätsveranstaltung besucht, ohne als Student immatrikuliert oder als Gasthörer offiziell registriert zu sein, keine Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung stattfindet.

Der BGH hat entschieden, dass die Formulierung „Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes auch dann, wenn dem Versicherer keinerlei Nachteile entstehen" den Anforderungen der Relevanzrechtsprechung genügt. Ob eine solche Belehrung im Verlauf der Regulierung eines Schadens wiederholt werden muss, ist nach dem Umständen des Einzelfalles zu entscheiden (BGH, Urteil vom 22.06.2011, Az. IV ZR 174/09).

Wie das OLG Hamm mit Urteil vom 27.04.2012 zum AZ: I 20 U 144/11 entschied, ist auch eine Leistungsreduzierung auf Null seitens des Wohngebäudeversicherers bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit zulässig. Im vorliegenden Rechtsstreit stritten die Parteien darum, ob dem Kläger ein Anspruch auf Leistung auf Grund eines am 02.01.2009 entdeckten Leitungswasserschadens zusteht.

Wie kürzlich der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.10.2011 zum Aktenzeichen IV ZR 199/10 entschied, sind Klauseln in Altverträgen von Versicherungen, welche nicht an das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angepasst wurden, unwirksam, wenn sie den Versicherungsnehmer gegenüber der neuen Rechtslage schlechter stellen.

Das Oberlandesgericht in Bamberg (Az.: 3 U 236/11) hat entschieden, dass eine Rechtsschutzversicherung ihren Versicherten nicht vorschreiben darf, welchen Rechtsanwalt der Versicherte beauftragen muss.

Das Landgericht Braunschweig (Az.: 7 O 2480/11) hat entschieden, dass, wenn ein Versicherungsmakler den wahren Gesundheitszustand des Versicherten kennt und dennoch im Antrag auf Abschluss einer Versicherung falsche Angaben macht, müsse von einem arglistigen Verhalten ausgegangen werden, das auf den Versicherten zurückfällt.

Der Abschluss von privaten Zahnzusatzversicherungen wird angesichts geringerer Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen immer wichtiger. Doch hierbei ist Vorsicht geboten.