Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte sich in einem Beschluss vom 12.06.2014 mit einer bauordnungsrechtlichen Entscheidung auseinanderzusetzen. Im vorliegenden Falle hatte ein Bauherr den Abriss eines bestandsgeschützten Wohnhauses, welches zum Nachbargrundstück lediglich einen Abstand von 1 m einhielt, beantragt.

Eine Klausel in der Allgemeinen Geschäftsbedingung des Auftraggebers, wonach die Schlusszahlung erst nach mängelfreier Abnahme erfolgt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam, wie das Thüringer Oberlandesgericht mit Urteil vom 06.03.2013 zum Az.: 2 U 105/12 entschied.

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 20.12.2012 zum Az.: VII ZR 182/10 die Frage zu beurteilen, ob die Erneuerung eines Trainingsplatzes unter den Begriff der Vornahme von „Arbeiten an einem Bauwerk“ zu fassen ist und damit die fünfjährige Gewährleistungsfrist des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB zum Tragen kommt.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage der wechselseitigen Ansprühe bei „Ohne-Rechnung-Abrede“ insbesondere zu den Fragen hat der Auftraggeber einen Gewährleistungsanspruch gegen den Auftragnehmer und hat letzterer einen Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber, wurde bisher insbesondere im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 31.05.1990, Az.: VII ZR 33/89 beides bejaht.

Wie der bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10.01.2013 zum Az.: 1 Cs 12.2638 entschied, sind Denkmalschutzbehörden im Rahmen des Artikels 16 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) berechtigt, ein Baudenkmal außen und innen zu besichtigen und die dabei getroffenen Feststellungen fotografisch festzuhalten.

Kommt der Auftraggeber bei der Baudurchführung des BGB-Vertrages in Annahmeverzug weil er eine Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt, so kann der Auftragnehmer gem. § 642[nbsp]BGB eine angemessene Entschädigung für die ihm hierdurch entstandenen Mehrkosten verlangen.

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 07.03.2013, Az.: VII ZR 134/12, den Fall zu entscheiden, dass der Auftragnehmer - auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers - eine Leistung ausgeführte, die nicht den Regeln der Technik entsprach.

Führt die Ausführung der Werkleistung zu einer exorbitanten Erhöhung der im Vertrag angenommenen Massen, kann der Nachunternehmer nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Hauptunternehmer mit dieser für beide Seiten nicht vorhersehbaren Mehrung einverstanden sein würde, wenn dieser die Arbeiten seinerseits gegenüber seinem Auftraggeber abzurechnen hat OLG Celle 09.08.2012 Az.:16 U 197/11.

Eine AGB-Klausel über einen Sicherungseinbehalt bei einer Werkleistung, mit der die Ablösemöglichkeit auf die Gestellung einer Bürgschaft beschränkt wird, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, entschied der BGH ebenso mit dem Urteil vom 10.01.2013 Az.: 21 U 14/12.

Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkvertrags über Bauleistungen, mit der ein bestimmter Anteil des Schlussrechnungsbetrages als Kostenanteil des Unternehmers für Baunebenkosten festgesetzt wird, ist unwirksam, wenn diese Nebenkosten nicht konkret aufgeführt werden und damit nicht feststellbar ist, welche Kosten damit gedeckt werden sollen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte sich mit Urteil vom 15.12.2011, Aktenzeichen: 12 U 71/10 mit der Frage der Haftung eines Architekten für eine Überschreitung der Baukosten zu befassen.

Das OLG Frankfurt entschied mit Beschluss vom 30.04.2012 Az.: 4 U 269/11, dass nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B[nbsp] nur ein schriftliches Mängelbeseitigungsverlangen verjährungsverlängernde Wirkung hat. Für dieses Schriftformerfordernis gilt[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] § 126 BGB. Demzufolge kann die Schriftform gemäß § 126 Abs. 3 BGB durch die in § 126a BGB geregelte elektronische Form ersetzt werden. Ein Mängelbeseitigungsverlangen per E-Mail genügt somit nur dann der erforderlichen Schriftform, wenn es mit einer qualifizierte elektronische Signatur versehen ist.

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 06.03.2012, Az. 10 U 102/11 ausgeführt, dass der Auftraggeber nur dann zum Skontoabzug befugt ist, wenn er innerhalb der Skontofrist die berechtigte Forderung des Auftragnehmers in vollem Umfang befriedigt, es sei denn, es ergibt sich aus einer getroffenen Skontovereinbarung etwas anderes.

DAs OLG Köln befand mit Beschluss vom 01.06.2012 Az.: 11 U 203/11, dass die Kündigung eines Bauvertrages aus wichtigem Grund ausnahmsweise auch dann erfolgen kann, wenn feststeht oder doch zumindest nach allgemeiner Erfahrung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Auftragnehmer eine Vertragsfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wird und diese Vertragsverletzung für den Besteller von so erheblichem Gewicht ist, dass ihm eine Fortsetzung des Vertrages mit dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist.

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 04.12.2012, Az.: 9 U 255/12, erneut darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung des Architekten mit seinem Auftraggeber bei der die Honorare unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegen unwirksam ist, auch wenn der entsprechende Vorschlag vom Architekten ausgeht.

Der Umstand, dass über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, eine zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts gestellte Gewährleistungsbürgschaft zurückzuweisen und die Auszahlung des Einbehalts zu verweigern entschied der BGH mit Urteil vom 25.11.2010 zum Az.: VII ZR 16/10

Die Frage, ob ein Hauptunternehmer gegenüber seinem Subunternehmer Leistungsverweigerungsrechte wegen Mängeln der Leistung auch noch geltend machen kann, wenn ihm durch den Auftraggeber keine Inanspruchnahme mehr droht, da der Auftraggeber entweder die Leistung vollständig beglichen hat oder im dortigen Vertragsverhältnis Mängelgewährleistungsrechte verjährt sind, wurde bislang in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet. Hier hat nunmehr der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.08.2013 zum Az.: VII ZR 75/11 Klarheit geschaffen.

Seit dem 05.01.2008 besteht in Thüringen eine grundsätzliche Rauchmelderpflicht. Diese ist geregelt in § 46 Abs. 4 der Thüringer Bauordnung (ThürBO).

Dass bei der Verwendung von Formularverträgen häufig Regelungen enthalten sind, die durch Ankreuzen Vertragsbestandteil werden können, dürfte allgemein bekannt sein. Der Bundesgerichtshof hatte sich im Urteil vom 20.06.2013, Az.: VII ZR 82/12 mit der Frage zu befassen, wie in einem Fall zu entscheiden ist, in dem Eintragungen unter dem Ankreuzfeld vorgenommen wurden, das Kästchen, welches die Vertragsbedingungen in den Vertrag einbezieht, jedoch nicht angekreuzt wurde.

Wie das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil vom 06.01.2011 zum Az.: 1 K 944/10.KO entschied, kann eine Bauaufsichtsbehörde von einem Eigentümer, dessen Haus in einer von Wohnnutzung geprägten Umgebung steht, eine Reduzierung der Anzahl gehaltener Yorkshireterrier auf vier Hunde fordern bzw. die darüber hinaus gehende Haltung weiterer Yorkshireterrier untersagen