25.09.2014

Erwerb der Fahrerlaubnis

Theoretische Ausbildung

Im theoretischen Unterricht wird der Grundstein für den sicheren Umgang mit dem Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gelegt. Bei Ersterwerb des Führerscheins ist hier eine Ausbildungsdauer von 12 Doppelstunden á 90 Minuten vorgeschrieben.

Beim Erwerb einer weiteren Fahrzeugklasse bei bereits bestehenden Führerscheinen, vermindert sich die Dauer der theoretischen Ausbildung

Die Anzahl ist abhängig von der zu erwerbenden Führerscheinklasse. Sie beträgt beispielsweise für den zusätzlichen Erwerb des Führerscheins der Klasse B (Pkw bei Besitz Klasse A) 14 Theoriestunden. Hierauf ist darauf hinzuweisen, dass eine Unterrichtsstunde 45 Minuten dauert.

Die Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung beginnt zunächst mit der Grundausbildung. Diese umfasst Stadtfahrten, Einparken, Wenden, beispielsweise Anfahren am Berg. Sie vermittelt Grundkenntnisse, die auch in der späteren praktischen Fahrprüfung abgeprüft werden.

Eine Festlegung über die Mindestanzahl dieser Übungsfahrten in der Grundausbildung gibt es nicht. Die Anzahl hängt vom jeweiligen Geschick des Fahrschülers und bereits bestehenden Vorkenntnissen ab. Für die Absolvierung praktischer Fahrstunden ist der zuvorige erfolgreiche Abschluss der theoretischen Ausbildung nicht erforderlich.

Beide Ausbildungszweige können beispielsweise auch parallel laufen. Nach Abschluss der Grundausbildung werden die so genannten „besonderen Ausbildungsfahrten“ durchgeführt. Deren Anzahl ist gesetzlich festgelegt:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Nach erfolgreichem Absolvieren der theoretischen und fahrpraktischen Prüfung steht dem Erwerb des begehrten Führerscheins nichts mehr entgegen.

Zu beachten ist noch, dass zwischen erfolgreichem Absolvieren der theoretischen Fahrprüfung und der praktischen Fahrprüfung kein längerer Zeitraum als ein Jahr liegen darf (§ 18 II FeV).

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