09.05.2014

Am 1. Mai wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER)

Mit dem Inkrafttreten der „Punktereform“ trat gleichzeitig ab dem 01.05.2014 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft.nbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbspnbsp

Künftig erhalten Verkehrssünder Punkte nur noch nach einem dreistufigen System von 1, 2 oder 3 Punkten und bei Erreichen von 8 Punkten wird der Führerschein entzogen.

Für einige wenige Bußgeldtatbestände werden künftig keine Punkte mehr fällig bzw. wurden mit Umstellung vom VZR in das FAER diese gelöscht. Bei den hiervon betroffenen Ordnungswidrigkeiten wurden im gleichen Atemzug jedoch die Bußgelder zum Teil drastisch erhöht. So verdoppelt sich das Bußgeld für das Befahren einer Umweltzone von 40,00 € auf 80,00 € dafür wird kein Punkt mehr im Fahreignungsregister eingetragen.

Zu den einzelnen Auswirkungen der Punktereform auf Sie persönlich stehen wir für eine Beratung jederzeit gern zur Verfügung.

In unserem Bußgeldrechner ist die aktuelle Rechtslage bereits berücksichtigt.

Die Umrechnung der Punkte aus dem VZR in das FAER erfolgt an Hand des in der Abbildung erkennbaren Schemas.