12.03.2014

Keine Zahlung für Nichttelefonieren

Das Oberlandesgericht Kiel (Az.: 2 U 12/11) hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keinerlei Zusatzgebühren verlangen darf, wenn der Mobilfunknutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes keine Anrufe tätigt und auch keinen SMS-Verkehr hat.

Ebenso wenig darf der Mobilfunkanbieter nach Beendigung des Mobilfunkvertrages eine „Pfandgebühr" berechnen, wenn der Mobilfunknutzer die „abgelaufene" SIM-Karte nicht innerhalb von zwei Wochen zurückschickt.

Der betroffene Mobilfunkanbieter hat in seinen Tarifbestimmungen geregelt, dass der Mobilfunknutzer eine Sondergebühr in Höhe von 4,95 € zu bezahlen habe, wenn in drei aufeinanderfolgenden Monaten kein Anruf getätigt oder keine SMS versandt wird.

Weiter war in diesen Tarifbestimmungen festgelegt, dass der Mobilfunknutzer eine Gebühr in Höhe von 9,97 € zu bezahlen habe, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen die SIM-Karte an den Mobilfunkanbieter zurücksendet.

Beide Regelungen hat das Oberlandesgericht Kiel als unzulässig erachtet.